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Ihre fachlich und juristische Hilfe beim Schiedsgericht

Alternativ zum staatlichen Gerichtsprozess biete ich Ihnen das Schiedsgerichtsverfahren an. Sie vermeiden hohe Gerichtskosten und vor allem langjährige Auseinandersetzungen.

Ohne besondere Vereinbarung der Parteien besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern. In diesem Fall bestellt jede Partei einen Schiedsrichter, diese beiden Schiedsrichter bestellen sodann den Vorsitzenden als dritte Person.

Soll nach dem Parteiwillen nur ein Einzelrichter einberufen werden, so wird dessen Person entweder direkt von den Parteien bestimmt, oder aber durch das zuständige Gericht bestellt.

Ich kann Ihnen in einem solchen Verfahren fachliche und juristische Hilfe anbieten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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Geprüfter Gutachter - deutsche Gutachterauskunft.deBundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.