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Gutachten

Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich für private Auftraggeber erstellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Privatpersonen, Rechtsanwälte, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Stiftungen, Vereine, Gewerbschaften und Behörden.

Ziel eines solchen Gutachtens ist die fachliche Beratung des Auftraggebers, um ihm damit bei der Entscheidungsfindung des jeweiligen Problems zu helfen. Des Weiteren können mit einem Privatgutachten strittige Fragen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien im außergerichtlichen Bereich fachlich geklärt werden.

Das Gutachten dient ebenso zur Vorlage bei Gericht oder als Gegengutachten einer Partei.

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